Ist ein Konflikt zwischen Studium und Dienst weder zivil noch durch die Gewährung von persönlichem Urlaub lösbar, kann eine Verschiebung des Dienstes beantragt werden. Die Voraussetzungen dazu sind allerdings hoch.
Vorgehen
Ein Gesuch um Dienstverschiebung ist gemäss den Vorgaben und zwingend bei uns einzureichen. Direkt an die Militärverwaltung gesandte Gesuche werden retourniert. Es ist aber nicht notwendig, dass Sie persönlich erscheinen; Sie können uns Ihr Gesuch auch per Post oder Einwurf, sowie per Email in .pdf zukommen lassen.
Nach Gesetz sind Gesuche um Verschiebung spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn einzureichen! Kümmern Sie sich frühzeitig um die Koordination und beachten Sie insbesondere das Aufgebotsplakat! Warten Sie keinesfalls auf den Marschbefehl! Auch die fünf Monate vor ordentlichen WK versandte Dienstanzeige dient lediglich als Weckruf, hat also keine rechtliche Bedeutung.
Ergibt sich der Grund für Ihre Verschiebung erst nach Ablauf der 14-Wochen-Frist, können Sie selbstverständlich trotzdem ein Gesuch stellen. Sie müssen im Gesuch nur erklären, dass und wieso Ihnen eine frühere Einreichung nicht möglich war.
Wirkung
Erst mit dem Entscheid entfaltet ein Dienstverschiebungsgesuch Wirkung. Dieser wird Ihnen schriftlich, an die militärisch gemeldete Adresse eröffnet. Solange er nicht eingetroffen ist, bleibt Ihre Pflicht einzurücken bestehen! Beim Ausbleiben einer Antwort ist deshalb unbedingt nachzufragen!
Durch einen positiven Bewilligungsentscheid sind Sie von der Pflicht einzurücken befreit. Andere Pflichten, bspw. die Schiesspflicht, bleiben hingegen unberührt. Über allfällige Ersatzdienste ("Gast-WK") informiert Sie dieselbe Bewilligungsverfügung.